Allgemeine Liefer-/Leistungsbedingungen

1. Geltungsbereich, Begriffsdefinition

1.1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der LaborMedizinHandel Zwickau GmbH, Brauereistraße 45, 08064 Zwickau (im folgenden "Verkäuferin") gelten ausschließlich für alle Verträge, welche der Kunde mit der Verkäuferin abschließt. Die Verkäuferin widerspricht hiermit der Einbeziehung von anderweitigen Geschäftsbedingungen des Kunden,

1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur für Geschäfte der Verkäuferin mit Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern.

1.3. Zusicherungen, Nebenabreden oder sonstige Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung der Verkäuferin in Textform.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss

2.1. Vertragsgegenstand ist der Verkauf von Waren im Rahmen eines Versendungskaufs im Sinne von § 447 BGB. Die Beschreibung der einzelnen von der Verkäuferin angebotenen Waren ergibt sich aus der Artikelbeschreibung, insbesondere den Angaben auf der Internetpräsenz der Verkäuferin und gegebenenfalls aus von der Verkäuferin veröffentlichten Unterlagen.

2.2. Die Darstellungen der Ware der Verkäuferin mithilfe der in Ziff.2. 1. dieser Vertragsbedingungen genannten Medien beinhalten kein bindendes Angebot der Verkäuferin. Der Kunde kann auf Basis der Veröffentlichungen ein Angebot der Verkäuferin abfordern.

2.3. Die Verkäuferin ist an ihre Angebote 2 Wochen ab Zugang beim Kunden, längstens jedoch 3 Wochen ab Versendung gebunden. Nach Annahme des Angebotes durch den Kunden erhält der Kunde unverzüglich eine Auftragsbestätigung mit den genauen Liefermodalitäten.

3. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

3.1. Die von der Verkäuferin angegebenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer sowie Verpackungs- und Lieferkosten. Die gegenüber dem Kunden für die bestellten Waren gestellte Rechnung weist die Positionen Lieferkosten und Mehrwertsteuer separat aus.

3.2. Die Lieferung erfolgt regelmäßig gegen Vorkasse, wenn nicht anderweitig vereinbart. Alle Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Zahlungen gelten erst mit Gutschrift auf dem Konto der Verkäuferin als bewirkt. Der Kunde kommt nach Ablauf von zehn Tagen ab Erhalt der Rechnung in Verzug, ohne dass es hierfür einer weiteren Erklärung der Verkäuferin bedarf.

3.3. Sofern abweichend von Ziff. 3.2. Zahlung per Lastschrifteinzug vereinbart wird, befindet sich der Kunde ab dem Tag, der auf eine von ihm zu verantwortende Rücklastschrift folgt, in Verzug. Einer gesonderten Mahnung bedarf es nicht.

3.4. Der Kunde ist zur Aufrechnung mit oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen Gegenforderungen nur berechtigt, sofern diese aus dem gleichen Vertragsverhältnis herrühren oder unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von der Verkäuferin anerkannt sind.

4. Lieferbedingungen, Leistungszeitpunkt, Annahmeverzug, Teillieferung

4.1. Für die Auslieferung der bestellten Ware ist im Zweifel die von der Verkäuferin in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferanschrift maßgeblich. Ist die Auslieferung an diese Adresse aus nicht von der Verkäuferin zu verantwortenden Gründen nicht möglich, trägt der Kunde die Kosten der erneuten Auslieferung an eine von ihm nachbenannte Lieferanschrift.

4.2. Bei angegebenen Lieferzeiten handelt es sich nur um verbindliche Zusagen, wenn dies ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wird. Vereinbarte Lieferzeiten können nur bei Erfüllung der dem Kunden obliegenden Pflichten (z.B. rechtzeitige Zahlung der Rechnung, korrekte Angabe der Lieferadresse) eingehalten werden. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Kunden steht es der Verkäuferin frei, die Lieferzeit angemessen anzupassen.

4.3. Die Auswahl des für die Lieferung einzubeziehenden Versandunternehmens/der einzubeziehenden Spedition obliegt der Verkäuferin.

4.4. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Die Verkäuferin wird dem Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Kaufgegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechenden Gegenleistungen - sofern bereits geleistet - dem Kunden erstatten.

4.5. Eine etwaige Vereinbarung zur Leistungszeit ist eingehalten, wenn das von der Verkäuferin eingeschaltete Transportunternehmen bis zu ihrem Ablauf die bestellten Waren ausgeliefert hat. Nimmt der Kunden die Ware nicht ab, so ist die Verkäuferin berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4.6. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, ist die Verkäuferin berechtigt, pauschal für jeden Monat (ggf. zeitanteilig) ein Lagergeld in Höhe von 2 % des Brutto-Kaufpreises, höchstens jedoch 5 % des Brutto-Kaufpreises zu berechnen, sofern nicht nachweislich nur wesentlich geringere oder keine Lagerkosten entstanden sind. Der Verkäuferin ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

4.7. Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Bei Teillieferungen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden können zusätzliche Lieferkosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

5. Eigentumsvorbehalt, Pflichtverletzung des Kunden, Abtretung

5.1. Die Ware bleibt bis zur Bezahlung aller Forderungen der Verkäuferin aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Verkäuferin. Sie darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes weiterveräußert werden. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder sonst wie außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges anderen Personen zu überlassen.

5.2. Der Kunde tritt hiermit im Voraus bis zur völligen Tilgung aller Forderungen der Verkäuferin auch aus weiteren Verträgen oder sonstigen Leistungen die ihm aus der Veräußerung der Ware entstehenden Forderungen sicherungshalber in voller Höhe mit allen Nebenrechten an die Verkäuferin ab. Der Kunde bleibt widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt, jedoch nur solange er seine Verpflichtungen gegenüber der Verkäuferin erfüllt. Die Befugnis der Verkäuferin die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich die Verkäuferin, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde nicht im Zahlungsverzug ist. Eingezogene Beträge hat der Kunde sofort an die Verkäuferin abzuführen, soweit deren Forderungen fällig sind. Bei Vorliegen berechtigter Interessen (z.B. Zahlungsverzug des Kunden) ist die Verkäuferin berechtigt, die erteilte Einziehungsbefugnis zu widerrufen.

5.3. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder befindet er sich in Zahlungsverzug, hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner der Verkäuferin mitzuteilen sowie alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung anzuzeigen. Daneben bleibt es der Verkäuferin vorbehalten, nach vorheriger Androhung gegenüber dem Kunden unter Einhaltung einer angemessenen Frist, die Sicherungsabtretung selbst offen zu legen und die abgetretenen Forderungen zu verwerten.

5.4. Auf Verlangen des Kunden gibt die Verkäuferin die ihm nach den vorstehenden Bedingungen abgetretenen Forderungen frei, soweit deren Betrag denjenigen der zu sichernden Forderungen um mindestens 10 % übersteigt. Der Verkäuferin obliegt die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten.

5.5. Im Falle der Beeinträchtigung der Eigentumsrechte der Verkäuferin an der Vorbehaltsware durch Dritte, insbesondere bei Beschlagnahme oder Pfändung der Ware, hat der Kunde die Verkäuferin sofort unter Übersendung der ihm verfügbaren Unterlagen (z.B. Pfändungsprotokoll) zu benachrichtigen und den Dritten auf die bestehenden Eigentumsrechte der Verkäuferin hinzuweisen. Die der Verkäuferin durch die Rechtsbeeinträchtigung entstehenden Kosten sind durch den Kunden zu erstatten.

5.6. Der Kunde ist zur sachgemäßen Lagerung (insbesondere Kühlung) der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware der Verkäuferin sowie zu deren ordnungsgemäßer Versicherung verpflichtet.

5.7. Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist die Verkäuferin auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Kaufgegenstandes zu verlangen und/oder - erforderlichenfalls nach Fristsetzung - vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen der Ware liegt keine Rücktrittserklärung der Verkäuferin, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

5.8. Der Kunde kann seine Rechte aus der Geschäftsbeziehung mit der Verkäuferin nur mit schriftlicher vorheriger Zustimmung der Verkäuferin abtreten.

6. Mängelhaftung

6.1. Im Falle des Vorliegens einer mangelhaften Kaufsache gelten die gesetzlichen Vorschriften, sofern nachfolgend keine von diesen abweichende Regelung getroffen wird. Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder unerhebliche Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit begründen keine Mängelansprüche.

6.2. Der Kunde wird unverzüglich nach Erhalt der Waren prüfen, ob diese der bestellten Menge und dem bestellten Typ entsprechen und ob äußerlich erkennbare Transportschäden oder äußerlich erkennbare Mängel vorliegen. Die gesetzlichen Prüfungspflichten und Rügeobliegenheit von Kaufleuten im Sinne des HGB bleiben unberührt.

6.3. Hinsichtlich der Art der Nacherfüllung obliegt der Verkäuferin die Wahl. Ist ein Mangel durch Nachbesserung zu beseitigen, gilt die Nachbesserung insgesamt erst nach dem zweiten erfolglosen Versuch als gescheitert. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, die zuerst überlassene Ware innerhalb von 14 Tagen an die Verkäuferin zurückzugeben bzw. zurückzusenden. Soweit die Nacherfüllung im Falle einer mangelhaften Ware fehlschlägt kann der Kunde von der Verkäuferin - außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - lediglich die Minderung des Preises oder die Rückabwicklung des Vertrages verlangen.

6.4. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei unsachgemäßer Behandlung oder Lagerung sowie andere Einflüsse aus dem Verantwortungsbereich des Kunden, die zu einer Beschädigung der Ware führen.

6.5. Im Falle einer unberechtigten Mängelrüge hat der Kunde der Verkäuferin die Aufwendungen zur Prüfung und zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen.

6.6. Auf die vorstehenden Regelungen findet Ziff. 7.1. entsprechend Anwendung.

7. Haftung, Verjährung

7.1. Die Verkäuferin haftet uneingeschränkt bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist und Garantieversprechen und wenn die Haftung in zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz, geregelt ist.

7.2. Sollte die Verkäuferin leicht fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben, ist ihre Ersatzpflicht für Sachschäden, die nicht unter Ziff. 7.1. dieser Vertragsbedingungen fallen, auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der Verkäuferin nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

7.3. Mit Ausnahme der in Ziff. 7.1. genannten Fällen haftet die Verkäuferin für leicht fahrlässige Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

7.4. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Im Falle der Ersatzlieferung im Rahmen der Mängelhaftung beginnt die Verjährung mit der Ersatzlieferung nicht von neuem. Die gesetzlichen Verjährungsfristen im Falle der in Ziff. 7.1. genannten Haftungsfälle bleiben unberührt.

8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

8.1. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des deutschen IPR Anwendung.

8.2. Der Erfüllungsort für alle gegenseitigen Leistungen sowie der Gerichtsstand sind Zwickau. Die Befugnis der Verkäuferin, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.

8.3. Die Vertragssprache ist Deutsch.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen rechtswidrig sein oder werden, berührt deren Unwirksamkeit die übrigen Regelungen dieser Vereinbarung nicht. Eine unwirksame Klausel ist unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen der Vertragsparteien, insbesondere hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Gesichtspunkte, soweit umzudeuten, dass die Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorgaben gegeben ist.